Schulordnung

Zueinander – Miteinander – Füreinander

Gemeinschaft ist nur möglich, wenn alle bereit sind, sich an Regeln zu halten.

Neben dem Schulgesetz gelten für unsere Schule insbesondere folgende Regeln und Vereinbarungen:

I. Schulgelände

  • Der Mensabereich gehört zum Schulgelände.
  • Während der Unterrichtszeit und in den kleinen Pausen darf das Schulgelände nicht verlassen werden.
  • Schüler/-innen ab Klassenstufe 7 dürfen mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern in der Mittagspause das Schulgelände verlassen.
  • Beim Übergang auf das Gelände anderer Schulen (z.B. beim Sportunterricht) müssen unsere Schüler den Weisungen der dortigen Lehrer/-innen Folge leisten, ebenso an den Bushaltestellen.

Das Schulhaus und die Cafeteria in der Mensa sind ab ca. 7.00 Uhr geöffnet. Kinder, die sich vor Unterrichtsbeginn im Schulhaus oder in der Mensa aufhalten, verhalten sich bitte ruhig. Ihnen stehen in der Schule das Bistro, das Foyer und die Flure zur Verfügung.

II. Aufenthalt im Schulgebäude / Turnhalle

  • Die Arbeitstische / Lerninseln im Bereich des Treppenhauses, dürfen für Lern- und Stillarbeit während des Unterrichts, der Mittagspause und Hohlstunden genutzt werden. Die Schüler verhalten sich hier absolut leise.
  • Das Essen und Trinken ist in Bereichen mit Teppichboden nicht erlaubt.

Vor und während des Unterrichts

  • Vor dem Unterricht verhalten sich die Schüler ruhig und leise. Sie dürfen sich im Flur vor dem Klassenzimmer oder Fachraum aufhalten, in dem sie Unterricht haben.
  • Zu Unterrichtsbeginn sind die Schüler an ihren Plätzen, haben die entsprechenden Unterrichtsmaterialien bereitliegen und verhalten sich ruhig. 3 Rs – Rein, Richten, Ruhe!
  • Die Fachräume und die Turnhalle dürfen nur in Anwesenheit eines Lehrers/ einer Lehrerin betreten werden.
  • Während des Unterrichts halten sich keine Schüler ohne Erlaubnis auf den Fluren und in den Treppenhäusern
  • Während Hohlstunden / Unterrichtszeit darf auch die Schülerbibliothek in der Mensa genutzt werden. Der Schüler hat sich beim Verlassen des Schulgeländes in jedem Fall auf dem Sekretariat ab- und wieder zurückzumelden.

Während der großen Pause

  • Während der großen Pausen dürfen sich die Schüler im Foyer, auf dem Schulhof und in der Cafeteria der Mensa aufhalten sowie ins Sekretariat gehen. Der Aufenthalt auf Treppen, in Toiletten des 1. bis 3. Stockes und Fluren ist nicht erlaubt.
  • Kurz vor Ende der großen Pausen um 9.15 Uhr und 11.00 Uhr gehen die Schüler direkt und zügig zu ihrem Klassenzimmer Fachraum.

Während der Mittagspause

  • Während der Mittagspause dürfen sich die Schüler in der Cafeteria der Mensa, auf dem Schulhof und im Foyer bzw. Bistro der Schule aufhalten. Der Aufenthalt in den Fluren, in Toiletten des 1. bis 3. Stockes und Treppenhäusern ist nicht erlaubt. Der Aufenthalt in den Lerninseln zur Stillarbeit ist erlaubt.

III.  Umgang miteinander

Erwartet wird:

  • gegenseitige Rücksichtnahme, insbesondere gegenüber jüngeren Schülern/-innen,
  • Höflichkeit,
  • ordentliches Benehmen, z.B. nicht auf Treppen und Böden sitzen oder liegen, Füße und Straßenschuhe nicht auf Stühle, Bänke und Tische legen,
  • Verantwortung jedes Einzelnen für die Sauberkeit und die Ordnung in den Schulräumen und im Schulhaus
  • pfleglicher Umgang mit dem Eigentum der Mitschüler/-innen und der Schule,
  • Pünktlichkeit,
  • der Schule angemessene Kleidung.

Nicht gestattet sind im Schulhaus:

  • Skateboard fahren, Inline-Skating oder ähnliches,
  • miteinander raufen,
  • im Schulhaus herumrennen, herumschreien und ähnliches,
  • das Mitbringen von Waffen, Feuerwerkskörpern und Geräten, die für die Mitschüler/-innen gefährlich sein können,
  • die private Benützung von Smartphons, etc. während des Unterrichts (siehe Handyregelung)
  • das Tragen von Kopfhörern,
  • das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände
  • Alkohol, Drogen und andere Rauschmittel, sowie Energiedrinks
  • Kaugummi kauen im Schulhaus,
  • Ballspiele im Schulhaus,
  • Schneeballwerfen auf dem gesamten Schulgelände,
  • Mitnahme von Flaschen ohne geeignete Verschlussmöglichkeit,
  • Mitführen und Konsumieren von offenen Getränken (Dosen, Caprisonne usw.,
  • das Tragen von Mützen in Schulräumen.

Sonstige Regelungen

  • Handyregelung: siehe gesondertes Informationsschreiben
  • Für die Ordnung im Klassenzimmer oder Fachraum sind verantwortlich: die betreffende Klasse, vor allem die Klassenordner sowie der/die jeweilige Lehrer/-in (aufräumen, Fenster schließen, Licht ausschalten, aufstuhlen). Ordnungsdienst und Lehrer/-innen verlassen als letzte den Schulraum.
  • Auf die Mülltrennung ist zu achten.
  • Klassensprecher/-innen sind verpflichtet, die Schulleitung zu benachrichtigen, wenn fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein/-e Lehrer/-in in der Klasse ist. Sie müssen jeden Tag an der Stundentafel und am „schwarzen Brett” Änderungen und Bekanntgaben erkunden und an die Klasse weitergeben
  • Krankheitsfälle oder andere Gründe für das Fehlen eines Schülers/ einer Schülerin müssen bis spätestens zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn durch die Eltern auf dem Sekretariat gemeldet werden. Eine schriftliche Mitteilung ist binnen drei Tage nachzureichen.
  • Bei Erkrankungen von mehr als zehn Tagen oder bei auffallend häufigem Fehlen kann von der Schule ein ärztliches Attest angefordert werden. In besonderen Fällen kann ein amtsärztliches Zeugnis verlangt werden. Die Anzahl der Fehltage kann im Zeugnis vermerkt werden.
  • Für Wertgegenstände kann keine Haftung übernommen werden.

Unterrichtszeiten:

ZEIT

STUNDE

7:30 - 9:00 Uhr

1. Block (1./2. Stunde)

15 min

1. Pause

9:15 - 10:45 Uhr

2. Block (3./4. Stunde)

15 min

2. Pause

11:00- 12:30 Uhr

3. Block (5./6. Stunde)

12:30 - 14:00 Uhr

Mittagspause

14:00 - 15:30 Uhr

4. Block (8./9. Stunde)

5 min

Pause

15:35 - 16:20 Uhr

5. Block (10. Stunde)