Der Elternbeirat

Welche Funktion hat der Elternbeirat einer Schule?

Das Ziel des Elternbeirats ist es, eine gute Zusammenarbeit von Schule und Eltern zu unterstützen sowie Eltern Möglichkeit zu geben, an allen Entscheidungen mitzuwirken, welche die Schule betreffen. Neben den Elternbeiräten gibt es außerdem Landeselternbeiräte, die auf Landesebene mit den Schulministerien zusammenarbeiten – siehe Abbildung „Übersicht der Elternbeirat“ unten.

Wie werde ich Mitglied des Elternbeirats?

In den Elternbeirat der Realschule kannst Du Dich wählen lassen. Elternbeiräte bleiben in der Regel für ein Jahr im Amt – siehe Abbildung „Übersicht der Elternbeirat“ unten.

Aufgaben und Rechte des Elternbeirats in der Schule

Als Elternvertreter fungierst Du als Bindeglied zwischen Schule und Eltern deiner Klasse.

Die folgenden Aufgaben gehören zur Arbeit des Elternbeirats:

  • Die Vertretung der Interessen von Eltern der Schüler wahrnehmen
  • Ansprechpartner für Eltern sein. Dazu gehört Sie zu informieren, ihre Wünsche und Vorschläge weiterzutragen und Probleme zu klären
  • Elternabende in Deiner Klasse organisieren
  • Den Dialog zwischen Eltern und Lehrern unterstützen
  • An Lehrerkonferenzen teilnehmen, wenn Du dafür gewählt worden bist

Neben den Pflichten hat ein Mitglied des Elternbeirats in der Regel jedoch auch Mitspracherechte, zum Beispiel:

  • bei der Verwendung von Lehrmitteln
  • der Veränderung des Lehrplans
  • bei der Einführung unterrichtsfreier Tage

Hier ist die gesetzliche Grundlage dazu:

Die Mitarbeit der Eltern ist definiert durch das Schulgesetz für Baden-Württemberg §55-71

Eltern und Schule (SchG § 55)

  1. Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger. Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen ihre Erziehungsgemeinschaft. Die Schule fördert und unterstützt die Eltern bei der Wahrnehmung ihrer schulischen Elternrechte; dies gilt in besonderer Weise auch für Eltern mit Migrationshintergrund.
  2. Das Recht und die Aufgabe, die Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten, nehmen die Eltern 1. in der Klassenpflegschaft, 2. in den Elternvertretungen und 3. in der Schulkonferenz wahr.

Der Elternbeirat der Realschule Bad Waldsee

Von links: Inga Stellwag, Edin Avdovic (Elternbeiratsvorsitzender), Thomas Angele, Kerstin Weber, Jenny Gößwein Kontakt: elternbeirat@rs.bad-waldsee.de